Beantragung einer verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnis
Die Erlaubnis zur Herstellung, zur Lagerung oder zum Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ist mit dem für die jeweilige Verbrauchsteuerart vorgesehenen Vordruck bei dem zuständigen Hauptzollamt zu beantragen.
Die Antragsformulare werden auf der Internetseite „Formulare aus dem Bereich EMCS“ der deutschen Zollverwaltung unter
zum Download bereitgestellt.
Es ist zu beachten, dass die mit der o. g. Erlaubnis vergebene Verbrauchsteuernummer zum Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber der IEA mit der zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung gültigen und im ELSTER-Zertifikat hinterlegten Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer verglichen wird (Authentifizierung des Nutzenden). Aus diesem Grund muss in den unter der Verbrauchsteuernummer gespeicherten EMCS-Stammdaten die Steuernummer, die Steuer-Identifikationsnummer bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer hinterlegt sein, die dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt.