Nachstehend sind die Dokumente aufgeführt, die für die Nutzung der IEA hilfreich sind. Es wird insbesondere die Lektüre der „Verfahrensanweisung EMCS“ empfohlen, die wichtige Informationen und Hilfestellungen für den Umgang mit dem IT-Verfahren EMCS bietet.


  • Verfahrensanweisung EMCS

Die Regelungen der „Verfahrensanweisung EMCS“ sind für die Nutzung der IEA bindend. Die Verfahrensanweisung unterstützt die Anwendung der Verbrauchsteuervorschriften durch eine einheitliche Regelung bei den Hauptzollämtern und Zollämtern. Sie ergänzt die zur Durchführung des Verbrauchsteuerrechts erlassenen Dienstvorschriften, die weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

  • EMCS-Durchführungsverordnung

Die Regelungen der „EMCS-Durchführungsverordnung“ (Verordnung (EG) 684/2009, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/1637) sind für die Nutzung bindend. Der Inhalt und die Struktur der IEA-Formulare sowie die darin geforderten Angaben ergeben sich aus diesem Dokument.


Alle Dokumente und weitere Informationen werden auf der Internetseite „EMCS-Publikationen“ der deutschen Zollverwaltung unter

www.zoll.de => Unternehmen=> Fachthemen => Steuern => Verbrauchsteuern => EMCS => EMCS-Publikationen

zum Download bereitgestellt.