Der Empfänger hat die Möglichkeit, Ihnen nach Erhalt des e-VD/v-e-VD die Nachricht „Warnung/Ablehnung vor Empfang“ zu übermitteln.


Wurde die Annahme der Ware durch den Empfänger verweigert, wird bei Eingang der Warnung/Ablehnung vor Empfang der Status des jeweiligen IEA-Vorgangs auf „abgelehnt“ gesetzt. Wenn lediglich eine Warnung durch den Empfänger vorliegt, findet keine Statusänderung des IEA-Vorgangs statt.


Das System ermöglicht es, für die IEA-Vorgänge, zu denen eine Warnung/Ablehnung vor Empfang vorliegt, eine Annullierung (siehe Kapitel „Annullierung eines Beförderungsvorgangs“), eine Änderung des Bestimmungsorts (siehe Kapitel „Änderung des Bestimmungsorts“) oder eine Aufteilung (siehe Kapitel „Aufteilungsmitteilung“) durchzuführen.