Änderung des Bestimmungsorts
Sie können den Bestimmungsort eines Vorgangs ändern. Der Vorgang muss sich im IEA-Status „akzeptiert“, “Ausfuhr vorübergehend abgelehnt” oder „zurückgewiesen“ befinden.
Fügen Sie im Verzeichnisbaum auf der Ebene „IEA-Vorgang“ das Formular „Änderung des Bestimmungsorts“ hinzu (siehe Kapitel „Hinzufügen eines Formulars im Verzeichnisbaum“).
Die folgenden Angaben werden mit den Daten des ursprünglichen e-VD/v-e-VD mit der höchsten Ordnungsnummer vorbelegt:
- Neuer Empfänger
- Neuer Ort der Lieferung
- Neuer Beförderer
Füllen Sie auf Seite 1 des Formulars die Felder „Aktualisierte Kopfdaten e-VD/v-e-VD“ und „Angaben zum neuen Bestimmungsort/zur Sicherheitsleistung“ aus.
Hinweis: Als Beförderungsdauer ist die Beförderungsdauer ab dem Versanddatum (nicht ab dem Wechsel des Bestimmungsorts) anzugeben, d. h. mit der Angabe wird die gesamte Beförderungsdauer des Beförderungsvorgangs aktualisiert.
Füllen Sie auf den Seiten 2 und 3 des Formulars die Felder „Neuer Empfänger“, „Neuer Ort der Lieferung“, ggf. „Sicherheitsleistender“, „Neuer Veranlasser der Beförderung“ und „Neuer Beförderer“ aus.
Gehen Sie bei der Erfassung der Daten wie im Kapitel „Formular „Entwurf e-VD/v-e-VD“ – Seite 2 - 4“, beschrieben vor.
Dem Formular „Änderung des Bestimmungsorts“ muss mindestens ein Unterformular vom Typ „Information zur Beförderung“ angehängt werden (siehe Kapitel „Hinzufügen eines Formulars im Verzeichnisbaum“). Füllen Sie die erforderlichen Felder aus (Pflichtfelder sind orange hinterlegt).
Nach dem Speichern des Formulars „Änderung des Bestimmungsorts“ können Sie dieses an EMCS übermitteln (siehe Kapitel „Übermittlung an EMCS“).
Nach dem Abrufen neuer Nachrichten (siehe Kapitel „Abrufen neuer Nachrichten“) wird dem Verzeichnisbaum ein aktualisiertes e-VD/v-e-VD hinzugefügt, sofern durch das IT-Verfahren EMCS keine weiteren Fehler festgestellt wurden (siehe Kapitel „Korrektur nach Eingang einer Fehlermeldung“).
Beachten Sie, dass das neue Formular „e-VD/v-e-VD“ kein PDF-Formular zum Ausdrucken enthält. Der Referenzcode (ARC) ist identisch mit dem des ursprünglichen e-VD/v-e-VD.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bestimmungsort pro EMCS-Vorgang maximal 98-mal geändert werden kann.