Sie können einen Beförderungsvorgang unter Steueraussetzung (nicht im steuerrechtlich freien Verkehr) annullieren, sofern die Ware das Steuerlager noch nicht verlassen hat und das Versanddatum noch nicht überschritten wurde. Der Vorgang muss sich im Status „akzeptiert“ befinden.


Fügen Sie dem IEA-Vorgang das Formular „Annullierung e-VD“ im Verzeichnisbaum hinzu (siehe Kapitel „Hinzufügen eines Formulars im Verzeichnisbaum“).


Nach Auswahl des Annullierungsgrunds speichern Sie das Formular und übermitteln es anschließend an EMCS (siehe Kapitel „Übermittlung an EMCS“).


Nach erfolgreicher Annullierung wechselt der Vorgangsstatus auf „annulliert“.