Annullierung eines Beförderungsvorgangs
IEA-Vorgänge, für die Sie als Empfänger der Ware eingetragen sind, können, sofern sie unter Steueraussetzung und nicht im steuerrechtlich freien Verkehr eröffnet worden sind, auch annulliert werden. Der Status des IEA-Vorgangs wird in diesem Fall auf „annulliert“ gesetzt.
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