Erinnerungsmeldung (Empfänger)
Nach dem Erhalt der Waren muss der Empfänger unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, eine Eingangsmeldung zum Vorgang abgeben. Geschieht dies nicht, so wird durch das IT-Verfahren EMCS automatisiert eine Erinnerungsmeldung sowohl an den Versender als auch an den Empfänger übermittelt.
Nach dem Abrufen neuer Nachrichten (siehe Kapitel „Abrufen neuer Nachrichten“) wird die Erinnerungsmeldung dem Verzeichnisbaum hinzugefügt und kann von Ihnen eingesehen werden.