Fügen Sie Ihrem neu angelegten Vorgang das Formular „Entwurf e-VD/v-e-VD“ hinzu (siehe Kapitel „Hinzufügen eines Formulars im Verzeichnisbaum“).


Füllen Sie die Felder mit den erforderlichen Angaben, oder wählen Sie einen Wert über die Werteliste aus (siehe Kapitel „Datenerfassung im Formular“). Pflichtfelder sind orange hinterlegt.


Beachten Sie bitte die Besonderheiten bei folgenden Feldern:

Feldbezeichnung

Beschreibung

Übermittelter Nachrichtentyp

Im Regelfall ist hier der Wert ‚1’ (Standardübermittlung) zu wählen. Der Wert ‚2’ ist nur bei Ausfuhren durch einen Bewilligungsinhaber der vereinfachten Zollanmeldung bei der Ausfuhr mit förmlicher Bewilligung gemäß Artikel 166 Absatz 2 UZK oder Bewilligungsinhaber der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders bei der Ausfuhr gemäß Artikel 182 Absatz 3 UZK zu wählen.

Ausfuhrzollstelle

Hier sind Eintragungen nur erforderlich, wenn es sich um eine Beförderung zur Ausfuhr handelt (Bestimmungsort Code 6). Dann ist die achtstellige Dienststellenschlüsselnummer der Ausfuhrzollstelle (nicht der Ausgangszollstelle) einzutragen. Im Falle des einstufigen Ausfuhrverfahrens ist die Dienststellenschlüsselnummer der Ausgangszollstelle einzutragen

Kennziffer Ausgangspunkt

Beginn des Beförderungsverfahrens: ‚1’ bei Versand aus einem Steuerlager, ‚2’ bei Versand nach der Einfuhr (nur als registrierter Versender).

Einfuhrzollstelle

Hier sind Eintragungen nur erforderlich, wenn es sich um eine Einfuhr handelt (Kennziffer Ausgangspunkt Code = ‚2’). Dann ist die achtstellige Dienststellenschlüsselnummer der Einfuhrzollstelle einzutragen.

 

Durch Markieren dieser Checkbox wird der „Entwurf e-VD/v-e-VD“ als nachträglich vorgelegt markiert.

Dieses Kennzeichen ist nur dann zu setzen, wenn der IEA-Vorgang nachträglich zu erfassen ist, da der Vorgang im Ausfallverfahren (in Papierform) eröffnet wurde.

Versanddatum

Das angegebene Versanddatum muss größer oder gleich dem aktuellen Tagesdatum und kleiner oder gleich dem aktuellen Tagesdatum plus sieben Tage sein.

Angaben zum zugrunde liegenden Einfuhrvorgang

Hier sind Eintragungen nur erforderlich, wenn es sich um eine Beförderung nach der Einfuhr handelt (Kennziffer Ausgangspunkt Code 2). In diesem Fall ist die ATLAS-Registriernummer oder die Einfuhr_MRN einzutragen. Beachten Sie hierzu bitte auch die Vorschriften der Verfahrensanweisung EMCS.