Unterhalb des „Entwurf e-VD/v-e-VD“ Seite 1 wird Ihnen die Zusammenfassung des „Entwurf e-VD/v-e-VD“ Seite 2-4 angezeigt.


Sie können die einzelnen Datenfelder bearbeiten, indem Sie auf das Symbol rechts daneben klicken.


Durch Anklicken des Symbols am Ende der Seite gelangen Sie wieder auf die Übersichtsseite (Seite 1 des Formulars „Entwurf e-VD/v-e-VD“) zurück. Die eingetragenen Daten werden dabei gespeichert und in die zugehörigen zusammengefassten Datenbereiche auf Seite 1 übernommen.


Benutzen Sie bitte nicht die „Zurück“-Funktion Ihres Internet-Browsers.


Alternativ können Sie auch zwischen den Seiten 1 – 4 navigieren, indem Sie die dazugehörigen Schaltflächen in der Navigationsleiste verwenden: 



Auf den Seiten 2 – 4 des Formulars „Entwurf e-VD/v-e-VD“ werden folgende Angaben erfasst:

  • Angaben zum Versender (Seite 2)
    Die an dieser Stelle angezeigten Angaben zum Versender werden durch die IEA ermittelt und nicht änderbar angezeigt.

  • Ort der Versendung (Seite 2)
    Haben Sie sich mit einer VSt-Lagerinhabernummer angemeldet, können Sie hier die Daten des Steuerlagers (Ort der Versendung) eintragen, von dem die Ware versandt wird. Haben Sie sich mit einer VSt-Lagernummer angemeldet, werden die Daten zum Ort der Versendung durch die IEA ermittelt und nicht änderbar angezeigt. Haben Sie sich als registrierter Versender angemeldet, können Sie hier keine Daten angeben.

  • Angaben zum Sicherheitsleistenden (Seite 2)
    In diesem Feld müssen Sie die Daten des Sicherheitsleistenden eintragen, wenn Sie als Code Sicherheitsleistender den Wert ‚2’ (Beförderer) oder ‚3’ (Eigentümer der Verbrauchsteuerprodukte) ausgewählt haben.

  • Angaben zum Empfänger (Seite 3)
    In diesem Feld können Sie die Daten zum Empfänger eintragen.

    Hinweis: Ist auf der Seite 1 im Feld „Bestimmungsort“ der Code ‚5’ (Bestimmungsort-Begünstigte) eingetragen, sind zusätzlich die Felder „Länderkennung“ und „Nummer der Freistellungsbescheinigung“ auszufüllen.

    Ist auf der Seite 1 im Feld „Bestimmungsort“ der Code ,6’ (Bestimmungsort – Ausfuhr) und im Feld „Übermittelter Nachrichtentyp“ der Code ,2’ (Übermittlung zur Ausfuhr im vereinfachten Verfahren durch einen Bewilligungsinhaber der vereinfachten Zollanmeldung bei der Ausfuhr mit förmlicher Bewilligung gemäß Artikel 166 Absatz 2 UZK oder Bewilligungsinhaber der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders bei der Ausfuhr gemäß Artikel 182 Absatz 3 UZK)) eingetragen, können keine Angaben zum Empfänger gemacht werden. Bei Angabe des Codes ,1’ (Standardübermittlung und Übermittlung zur Ausfuhr im Normalverfahren) im Feld „Übermittelter Nachrichtentyp“ auf Seite 1 sind jedoch im Falle einer Ausfuhr im Normalverfahren Angaben zum Empfänger erforderlich.

  • Angaben zum Wirtschaftsbeteiligten am Ort der Lieferung (Seite 3)
    In diesem Teilbereich können Sie die Daten zum Ort der Lieferung eintragen (Pflichtfeld bei Lieferung an ein Steuerlager).

  • Angaben zum Veranlasser der Beförderung (Seite 4)
    In diesem Teilbereich müssen Sie die Daten des Veranlassers der Beförderung eintragen, wenn Sie im Feld „Veranlassung der Beförderung“ auf Seite 1 den Wert ‚3’ (Eigentümer der Waren) oder ‚4’ (Anderer) ausgewählt haben.

  • Angaben zum Ersten Beförderer (Seite 4)
    In diesem Teilbereich können Sie die Daten des Ersten Beförderers (z. B. Spedition) eintragen.