Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barriere-freien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 27.06.2022 bis 09.07.2022 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit der Generalzolldirektion.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):

  • Screenreader können Seiteninhalte nicht immer in sinnvoller Reihenfolge ausgeben.
  • Die Anwendung ist nicht gänzlich ohne Maus nutzbar.
  • Die individuellen Bezeichnungen der Seiten (Dokumententitel) sind nicht immer vorhanden.
  • Die Fehlererkennung ist in einigen Fällen unzureichend.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.06.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Service Desk Zoll
Tel.: 0800 8007-5452 (Service Desk Zoll)
+49 228 303-26090 aus dem Ausland
(Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)

Fax: +49 228 303-97925

Link zum Kontaktformular ServiceDesk Zoll

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalt in Gebärdensprache und leichter Sprache

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