Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barriere-freien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
			Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3
			Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der
			Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf
			Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
			erlassen wurden.
 Die Überprüfung der Einhaltung der
			Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 27.06.2022 bis
			09.07.2022 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum
			für Barrierefreiheit der Generalzolldirektion.
			Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die
			Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
			Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden
			Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):
		
- Screenreader können Seiteninhalte nicht immer in sinnvoller Reihenfolge ausgeben.
 - Die Anwendung ist nicht gänzlich ohne Maus nutzbar.
 - Die individuellen Bezeichnungen der Seiten (Dokumententitel) sind nicht immer vorhanden.
 - Die Fehlererkennung ist in einigen Fällen unzureichend.
 
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.06.2024 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
			Service Desk Zoll
 Tel.: 0800 8007-5452 (Service Desk
			Zoll)
 +49 228 303-26090 aus dem Ausland
 (Montag bis
			Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
			Fax: +49 228 303-97925
			
 Link
				zum Kontaktformular ServiceDesk Zoll
			
 beBPo: Generalzolldirektion
		
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
			Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei
				dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
				Menschen mit Behinderungen
			
Mauerstraße 53 
10117 Berlin
		
			Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
 Fax: +49 (0)30 18 527-2901
			E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
			Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
		
Inhalt in Gebärdensprache und leichter Sprache
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